Gesetze / Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
SGB VII§ 121 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 109
Nach Gewicht
- BSG, 15.05.2012 – B 2 U 4/11 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Lastenausgleich für das Umlagejahr 2007 - gewerbliche Berufsgenossenschaft - Deutsche Rentenversicherung Bund - Gemeinnützigkeit - gemeinnütziges Unternehmen - historische, systematische und dem Zweck der Freistellung beachtende Rechtsauslegung - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Solidarität - Beitragsanteil - konkludente Verweisung auf das Abgabenrecht bzw die §§ 51ff AO - Verwirkung)Zitiert von 3
- BAG, 07.12.2016 – 4 AZR 322/14Geltung des BLTV GaLaBau Ost iVm. BRTV GaLaBau: "Unterliegen" des Betriebs der Unfallversicherung bei der Gartenbau-BerufsgenossenschaftZitiert von 10
- SG Frankfurt (Oder), 12.10.2016 – S 18 U 160/13
- SG Berlin, 20.10.2016 – S 98 U 775/13Zitiert von 1
- LSG Schleswig, 23.03.2016 – L 5 R 117/14
- BSG, 10.08.2021 – B 2 U 15/20 RGesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Jagdverband - Aufnahmebescheid - Zuständigkeitsbescheid - Mitgliedschaft - Beitragsbescheid - Rücknahme - landwirtschaftlicher Unternehmer - unfallversicherungsrechtlicher Begriff des UnternehmensZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- BSG, 24.09.2025 – B 2 U 12/23 R(Gesetzliche Unfallversicherung - verunfallter TV-Wettkandidat - kein Versicherungsschutz nach § 2 SGB 7 - Unternehmereigenschaft - Gleichstellung infolge von Haftungsprivilegierung gemäß § 105 Abs 2 S 2 SGB 7)Zitiert von 2
- BSG, 25.03.2025 – B 2 U 3/23 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 9 SGB 7 - ehrenamtliche Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege - allgemeine Jugendhilfe - keine Begrenzung auf die ehrenamtliche Betreuung spezifisch gefährdeter oder besonders schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher - Vorsitzender eines eingetragenen gemeinnützigen Pfadfindervereins - Arbeitsunfall - Ursachenzusammenhang - Abladen des Zeltmaterials aus dem Pfadfinderbus)Zitiert von 4
- OVG NRW, 07.03.2025 – 1 E 69/25
109 Entscheidungen zu § 121 SGB VII →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 121 SGB VII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/121#abs-1 (1) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind für alle Unternehmen (Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen, Tätigkeiten) zuständig, soweit sich nicht aus dem Zweiten und Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/121#abs-2 (2) Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation ist über § 122 hinaus zuständig
§ 125 Absatz 4 gilt entsprechend. Über die Übernahme von Unternehmen nach Satz 1 Nummer 3 bis 8 und den Widerruf entscheidet das Bundesministerium der Finanzen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/121#abs-3 (3) Seefahrt im Sinne dieses Buches ist
Die Fahrt von Binnenschiffen mit einer technischen Zulassung für die Zone 1 oder 2 der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung vom 17. März 1988 (BGBl. I S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung vom 19. Dezember 1994 (BGBl. II S. 3822), binnenwärts der Grenzen nach Anlage 8 zu § 1 Abs. 1 der Schiffssicherheitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3281) gilt nicht als Seefahrt im Sinne des Satzes 1. Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Zuständigkeiten für Unternehmen der gewerblichen Schiffahrt bleiben unberührt.